
Viele Menschen möchten bei besonderen Ereignissen Foto- oder Filmaufnahmen machen, das ist in der heutigen Zeit sehr verbreitet. Auch in Gottesdiensten und besonders bei Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen, Konfirmationen oder Einführungen wird dieser Wunsch vielfach geäußert.
Die Evangelische Stadtkirchengemeinde Hanau möchte diesem Wunsch gerne entgegenkommen und das Fotografieren und Filmen in ihren Gottesdiensten ermöglichen. Damit die feierliche Stimmung jedoch nicht gestört wird und die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, braucht es dazu einige Regeln, die der Kirchenvorstand beschlossen hat:
- Grundsätzlich hat jeder Mensch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ein Recht am eigenen Bild, d. h. an einer Abbildung, auf der er oder sie zu sehen ist. Das gilt auch bei Aufnahmen von (kleinen) Gruppen. Daher darf man niemanden ungefragt fotografieren oder filmen, sondern muss das Einverständnis dazu einholen (was auch mündlich geschehen kann).
- Eine Ausnahme besteht nur, wenn auf dem Bild oder in dem Video die Abbildung der betreffenden Veranstaltung im Vordergrund steht und nicht einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer und wenn es eine Veranstaltung ist, zu der die betreffenden Personen bewusst gekommen sind, um etwas gemeinsam zu erleben (also z. B. ein Gottesdienst). Nicht gemeint sind zufällige Versammlungen (z. B. Wartende an einer Bushaltestelle).
- Da Fotografieren und Filmen im Gottesdienst oft als störend empfunden wird, sollte es so diskret wie möglich geschehen. Scheinwerfer und Blitzlicht sollte sparsam verwendet werden, und wenn möglich sollte die Kamera keine Klack- oder Klickgeräusche von sich geben. Auch sollte niemand während der feierlichen Momente herumlaufen, besonders nicht im Altarraum. Zu einem Positionswechsel eignen sich die Lieder oder andere Momente der Bewegung.
- Während des Vaterunsers und der anderen Gebete sowie bei der Taufhandlung, der Einsegnungen und des Abendmahls soll überhaupt nicht fotografiert oder gefilmt werden.
- Gute Gelegenheiten zum Fotografieren und Filmen gibt es beim Einzug und beim Verlassen der Kirche. In der Regel besteht auch nach dem Gottesdienst Gelegenheit zu einem angemessenen Erinnerungsfoto oder -video.
- Bei größeren Gottesdiensten mit mehreren Beteiligten wie z. B. Konfirmationen soll die Frage der Foto- und Filmaufnahmen vorher abgesprochen und nur von einer Person oder ganz wenigen übernommen werden.